
Geborgenheit und Sicherheit zu bieten steht bei uns an erster Stelle.
Bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt. Menschlichkeit und Zuwendung prägen unsere tägliche Arbeit und unser Miteinander.
Verlässlichkeit ist die Grundlage unserer Arbeit. Durch feste Bezugspersonen und transparente Kommunikation schaffen wir Sicherheit.
Wir bieten umfassende Grundpflege nach SGB XI an – individuell abgestimmt auf die Bedürfnisse von Menschen mit eingeschränkter Selbstständigkeit. Unsere Leistungen umfassen die tägliche Körper- und Zahnpflege, Hilfe bei der Mobilität (z. B. beim Aufstehen, Gehen oder Treppensteigen), Begleitung bei der Nahrungsaufnahme und noch weiteres. Mit viel Einfühlungsvermögen und fachlicher Kompetenz sorgen wir dafür, dass unsere Klientinnen und Klienten sich rundum gut betreut und sicher fühlen.
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Im Rahmen der Behandlungspflege nach SGB V übernehmen wir medizinisch notwendige Maßnahmen, die ärztlich verordnet wurden – fachgerecht und zuverlässig. Dazu zählen die Verabreichung von Medikamenten, professionelle Wundversorgung, das Setzen von Injektionen (z. B. Insulin), regelmäßige Kontrolle von Blutdruck und Blutzucker sowie das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen. Unser erfahrenes Pflegepersonal sorgt dafür, dass alle medizinischen Maßnahmen sicher und sorgfältig durchgeführt werden.
Kontaktieren →Unser Anspruch an Qualität und Zuverlässigkeit schafft Vertrauen. Mit persönlicher Betreuung und professioneller Pflege setzen wir neue Maßstäbe im Alltag unserer Kundinnen und Kunden.
Unsere Pflegekräfte begleiten Menschen tagtäglich mit Herz, Verlässlichkeit und einem hohen Maß an Fachkompetenz.
Unsere Kunden loben besonders unsere persönliche Zuwendung, Professionalität und schnelle Erreichbarkeit.
Unsere Arbeit basiert auf persönlicher Nähe, gegenseitigem Respekt und dem Anspruch, jeden Tag das Leben ein Stück leichter zu machen.

Wählen Sie jetzt eine Pflegeberatung nach Paragraf 37.3 in Ihrer Nähe.
Als Pflegegeldempfänger sind Sie verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz durchführen zu lassen. Wir unterstützen Sie dabei - kompetent und kostenlos.

Herr Meier aus Hamburg
Herr Meier ist 78 Jahre alt und wird von seiner Tochter zuhause gepflegt. Er erhält Pflegegeld von der Pflegekasse.
Weil Herr Meier Pflegegrad 3 hat, ist er verpflichtet, alle sechs Monate an einem Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3 SGB XI teilzunehmen.
Die Pflegekasse erinnert Herrn Meier mit einem Brief rechtzeitig daran, dass der Beratungseinsatz fällig ist.
Das Beratungsgespräch ist keine Prüfung. Es ist Ihre Chance, mehr über Ihre Möglichkeiten zu erfahren und wertvolle Unterstützung zu bekommen.
Sollten Sie die Frist versäumen, droht nach Paragraf 37.6 SGB XI zunächst eine Kürzung des Pflegegeldes. Im Wiederholungsfall kann das Pflegegeld sogar komplett gestrichen werden.
Mit dem BEEP-Gesetz wurde die Regelung vereinfacht: Seit dem 01.01.2026 gelten für die Pflegegrade 2 bis 5 einheitliche Fristen.
Die Kosten für den Beratungsbesuch werden von der Pflegekasse übernommen. Pflegebedürftige Personen müssen weder zahlen noch in Vorkasse treten.
Häufigkeit
1x pro Halbjahr
Zeitraum
01.01.-30.06. 01.07.-31.12.
Häufigkeit
1x pro Halbjahr
Zeitraum
01.01.-30.06. 01.07.-31.12.
Häufigkeit
1x pro Halbjahr
Zeitraum
01.01.-30.06. 01.07.-31.12.
Vierteljährlich möglich
Häufigkeit
1x pro Halbjahr
Zeitraum
01.01.-30.06. 01.07.-31.12.
Vierteljährlich möglich
Pflegegrad 1: Nicht verpflichtend, aber freiwillig 1x pro Halbjahr möglich
Tipp: Vereinbaren Sie frühzeitig einen Folgetermin – so verpassen Sie keine Frist!
Hinter unserer Arbeit steht ein engagiertes Team aus Pflegekräften und Fachpersonal, das mit Herz, Erfahrung und Kompetenz für Menschen da ist
