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~§ 37.3 SGB XI

Beratungseinsatz für Pflegegeldempfänger

Als Pflegegeldempfänger sind Sie verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz durchführen zu lassen. Wir von HAVENCARE unterstützen Sie dabei – kompetent, einfühlsam und völlig kostenlos für Sie.

Seniorenpaar im Beratungsgespräch

Keine Angst vor dem Beratungsgespräch!

Das Beratungsgespräch ist keine Kontrolle – es ist Ihre Chance, mehr über Ihre Möglichkeiten zu erfahren. Unsere Berater kommen zu Ihnen, um zu helfen, nicht um zu prüfen. Sie erhalten wertvolle Tipps, lernen neue Entlastungsangebote kennen und können alle Fragen rund um die Pflege stellen.

Keine Prüfung
Reine Unterstützung
Vertraulich
Senior wird von seiner Tochter zuhause gepflegt

Beispiel aus der Praxis

Herr Meier aus Hamburg

~Ein Beispiel aus der Praxis

Wie Herr Meier den Beratungseinsatz meistert

Herr Meier ist 78 Jahre alt und wird liebevoll von seiner Tochter zuhause gepflegt. Er erhält Pflegegeld von der Pflegekasse.

Mit Pflegegrad 3 ist er verpflichtet, alle sechs Monate einen Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI durchführen zu lassen.

Die Pflegekasse erinnert Herrn Meier rechtzeitig per Brief an den fälligen Termin. Ein Mitarbeiter von HAVENCARE besucht ihn zuhause, berät die Familie und stellt anschließend eine Bescheinigung aus.

Das Ergebnis: Herr Meier erhält weiterhin sein Pflegegeld – und die Familie hat wertvolle Tipps für den Pflegealltag bekommen.

~Gesetzliche Verpflichtung

Wer muss den Beratungseinsatz durchführen?

Betrifft Sie der Beratungseinsatz?

Wenn Sie Pflegegeld für die häusliche Pflege beziehen und keine Hilfe von einem professionellen Pflegedienst erhalten, sind Sie verpflichtet, regelmäßig eine Beratung durchführen zu lassen.

Pflegegrad 2 bis 5: 1x pro Halbjahr verpflichtend
Pflegegrad 4 und 5: Zusätzlich 1x vierteljährlich möglich
Pflegegrad 1: Nicht verpflichtend, aber freiwillig möglich

Was passiert bei Versäumnis?

Achten Sie unbedingt auf die Fristen! Bei Versäumnis drohen finanzielle Konsequenzen.

Erstmaliges Versäumnis:
Eine „angemessene" Kürzung des Pflegegeldes nach § 37.6 SGB XI.

Wiederholtes Versäumnis:
Im schlimmsten Fall kann das Pflegegeld komplett gestrichen werden.

~Wichtige Termine

Diese Fristen müssen Sie einhalten

Seit dem 01.01.2026 gelten durch das BEEP-Gesetz einheitliche Fristen für alle Pflegegrade.

Pflegegrad 2

Häufigkeit

1x pro Halbjahr

Zeitraum

01.01.-30.06. 01.07.-31.12.

Pflegegrad 3

Häufigkeit

1x pro Halbjahr

Zeitraum

01.01.-30.06. 01.07.-31.12.

Pflegegrad 4

Häufigkeit

1x pro Halbjahr

Zeitraum

01.01.-30.06. 01.07.-31.12.

Vierteljährlich möglich

Pflegegrad 5

Häufigkeit

1x pro Halbjahr

Zeitraum

01.01.-30.06. 01.07.-31.12.

Vierteljährlich möglich

Gut zu wissen

Die Pflegekasse informiert Sie rechtzeitig per Brief über den fälligen Beratungseinsatz. Sollte der Nachweis nicht rechtzeitig eingehen, werden Sie schriftlich erinnert.

~Der Beratungsbesuch

Was passiert beim Beratungseinsatz?

Ein erfahrener Pflegeberater von HAVENCARE besucht Sie zuhause und schätzt die Pflege- und Betreuungssituation ein – ganz allgemein und ohne Druck.

1

Erfassung Ihrer Stammdaten und des Besuchszeitpunkts

2

Überprüfung der Pflege- und Betreuungssituation aus Ihrer Sicht

3

Einschätzung, ob die Pflege zuhause gut gesichert ist

4

Beratung zu Verbesserungen und weiteren Leistungen

Pflegeberater im Gespräch mit Angehörigen
~Ihre Vorteile

Mehr als nur eine Pflicht

Der Beratungseinsatz ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung – er bietet echten Mehrwert für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige.

Individuelle Beratung

Erhalten Sie praktische Tipps und Hinweise zur Verbesserung Ihrer persönlichen Pflegesituation.

Unterstützung für Angehörige

Pflegende Angehörige bekommen wertvolle Ratschläge und erfahren von weiteren Entlastungsangeboten.

Höherstufung prüfen

Der Berater kann einschätzen, ob eine Höherstufung des Pflegegrades sinnvoll wäre.

Komplett kostenlos für Sie

Die Kosten für den Beratungsbesuch werden vollständig von der Pflegekasse übernommen.

Jetzt Termin vereinbaren
~Häufige Fragen

Das sollten Sie noch wissen

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Wählen Sie jetzt eine Pflegeberatung nach § 37.3 in Ihrer Nähe. Unser Team von HAVENCARE freut sich darauf, Sie kennenzulernen.

Individuelle Beratung bei Ihnen zuhause
Bei Pflegebedürftigkeit komplett kostenlos
Praktische Tipps für den Pflegealltag

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04101 / 52 55 575

Tipp: Folgetermin frühzeitig planen

Vereinbaren Sie am besten direkt beim Beratungsgespräch Ihren nächsten Termin. So verpassen Sie keine Frist und haben einen Punkt weniger, an den Sie denken müssen.

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