Als Pflegegeldempfänger sind Sie verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz durchführen zu lassen. Wir von HAVENCARE unterstützen Sie dabei – kompetent, einfühlsam und völlig kostenlos für Sie.

Das Beratungsgespräch ist keine Kontrolle – es ist Ihre Chance, mehr über Ihre Möglichkeiten zu erfahren. Unsere Berater kommen zu Ihnen, um zu helfen, nicht um zu prüfen. Sie erhalten wertvolle Tipps, lernen neue Entlastungsangebote kennen und können alle Fragen rund um die Pflege stellen.

Beispiel aus der Praxis
Herr Meier aus Hamburg
Herr Meier ist 78 Jahre alt und wird liebevoll von seiner Tochter zuhause gepflegt. Er erhält Pflegegeld von der Pflegekasse.
Mit Pflegegrad 3 ist er verpflichtet, alle sechs Monate einen Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI durchführen zu lassen.
Die Pflegekasse erinnert Herrn Meier rechtzeitig per Brief an den fälligen Termin. Ein Mitarbeiter von HAVENCARE besucht ihn zuhause, berät die Familie und stellt anschließend eine Bescheinigung aus.
Das Ergebnis: Herr Meier erhält weiterhin sein Pflegegeld – und die Familie hat wertvolle Tipps für den Pflegealltag bekommen.
Wenn Sie Pflegegeld für die häusliche Pflege beziehen und keine Hilfe von einem professionellen Pflegedienst erhalten, sind Sie verpflichtet, regelmäßig eine Beratung durchführen zu lassen.
Achten Sie unbedingt auf die Fristen! Bei Versäumnis drohen finanzielle Konsequenzen.
Erstmaliges Versäumnis:
Eine „angemessene" Kürzung des Pflegegeldes nach § 37.6 SGB XI.
Wiederholtes Versäumnis:
Im schlimmsten Fall kann das Pflegegeld komplett gestrichen werden.
Seit dem 01.01.2026 gelten durch das BEEP-Gesetz einheitliche Fristen für alle Pflegegrade.
Häufigkeit
1x pro Halbjahr
Zeitraum
01.01.-30.06. 01.07.-31.12.
Häufigkeit
1x pro Halbjahr
Zeitraum
01.01.-30.06. 01.07.-31.12.
Häufigkeit
1x pro Halbjahr
Zeitraum
01.01.-30.06. 01.07.-31.12.
Vierteljährlich möglich
Häufigkeit
1x pro Halbjahr
Zeitraum
01.01.-30.06. 01.07.-31.12.
Vierteljährlich möglich
Die Pflegekasse informiert Sie rechtzeitig per Brief über den fälligen Beratungseinsatz. Sollte der Nachweis nicht rechtzeitig eingehen, werden Sie schriftlich erinnert.
Ein erfahrener Pflegeberater von HAVENCARE besucht Sie zuhause und schätzt die Pflege- und Betreuungssituation ein – ganz allgemein und ohne Druck.
Erfassung Ihrer Stammdaten und des Besuchszeitpunkts
Überprüfung der Pflege- und Betreuungssituation aus Ihrer Sicht
Einschätzung, ob die Pflege zuhause gut gesichert ist
Beratung zu Verbesserungen und weiteren Leistungen

Der Beratungseinsatz ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung – er bietet echten Mehrwert für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige.
Erhalten Sie praktische Tipps und Hinweise zur Verbesserung Ihrer persönlichen Pflegesituation.
Pflegende Angehörige bekommen wertvolle Ratschläge und erfahren von weiteren Entlastungsangeboten.
Der Berater kann einschätzen, ob eine Höherstufung des Pflegegrades sinnvoll wäre.
Die Kosten für den Beratungsbesuch werden vollständig von der Pflegekasse übernommen.
Wählen Sie jetzt eine Pflegeberatung nach § 37.3 in Ihrer Nähe. Unser Team von HAVENCARE freut sich darauf, Sie kennenzulernen.
Jetzt anrufen und Termin vereinbaren
04101 / 52 55 575
Tipp: Folgetermin frühzeitig planen
Vereinbaren Sie am besten direkt beim Beratungsgespräch Ihren nächsten Termin. So verpassen Sie keine Frist und haben einen Punkt weniger, an den Sie denken müssen.
Senden Sie uns eine Nachricht und wir melden uns zeitnah bei Ihnen.